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AfD-Landesverband Sachsen darf als rechtsextrem bezeichnet werden

Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt und die Beschwerde der AfD gegen die Einstufung ihres Landesverbands als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor.

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