BND muss Medien keine Informationen zu Virus-Herkunft geben
Der Bundesnachrichtendienst darf seine Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus geheim halten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das öffentliche Interesse schwerer wiege als der Auskunftsanspruch der Presse. Eine Offenlegung könnte die Funktionsfähigkeit Deutschlands und seine diplomatischen Beziehungen gefährden.