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Regenbogenfahnen als Hakenkreuze: Bedingte Geldstrafe fürs Verteilen von Anti-­LGBTQ-­Aufklebern

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes aus Freiburg wegen Verbreitung von Hassaufklebern bestätigt. Der Täter argumentierte vergeblich mit seiner Meinungsfreiheit.

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