Regenbogenfahnen als Hakenkreuze: Bedingte Geldstrafe fürs Verteilen von Anti-LGBTQ-Aufklebern
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes aus Freiburg wegen Verbreitung von Hassaufklebern bestätigt. Der Täter argumentierte vergeblich mit seiner Meinungsfreiheit.