Urteil im „Compact“-Verfahren: Hätte man dieses Verbot also lieber sein lassen?
Dass das Bundesverwaltungsgericht das Compact-Verbot aufgehoben hat, ist ein Sieg für die Pressefreiheit – und ein Dilemma für die Demokratie. Denn wie das Gericht in seiner Begründung eindeutig ausführt, richten sich Compact und der dahinterstehende Personenkreis beziehungsweise die Bewegung in diversen Punkten durchaus gegen die verfassungsgemäße Ordnung. Am deutlichsten, so schreibt es auch der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts fest, wird das beim sogenannten „Remigrationskonzept“ des rechtsidentitären Martin Sellner, mit dessen Ideologie sich Compact identifiziert und dem seit Jahren ohne jegliche Distanzierung im Magazin und weiteren Compact-Kanälen breiter Raum eingeräumt wird. Bei einzelnen Akteuren stellt das Geric
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