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LAG Berlin-Brandenburg: Fenstersprung im Homeoffice ist kein Arbeitsunfall

Weil die Akkus seines E‑Rollers in Flammen aufgingen, ist ein Mann während einer Telefonkonferenz aus dem Fenster gesprungen und hat sich beide Füße gebrochen. Mitnichten ein Arbeitsunfall, meinen die Richter.

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