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WKStA muss Diversion anfechten: Oberbehörde sieht "schwere Schuld" bei Wöginger

WKStA hatte im Prozess keine Einwände gegen die Diversion, die Oberstaatsanwaltschaft sieht die Causa komplett anders: Nicht nur geht sie von "schwerer Schuld" aus, sie fürchtet durch Wögingers Verhalten auch Vertrauensverlust in Institutionen.

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