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Energetische Sanierungspflicht: Was Hauseigentümer beachten müssen

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Hausbesitzer und -eigentümer zu konkreten Maßnahmen. Ein Überblick der Pflichten, Fristen und Fördermöglichkeiten. Die energetische Sanierungspflicht ist Realität für deutsche Hausbesitzer. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt der Gesetzgeber konkrete Maßnahmen vor, die Eigentümer bei bestimmten Anlässen umsetzen müssen. Viele Hausbesitzer unterschätzen dabei ihre Verpflichtungen und riskieren empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Gleichzeitig bieten staatliche Förderprogramme finanzielle Unterstützung für die notwendigen Modernisierungen. Die Sanierungspflicht betrifft längst nicht nur alte Gebäude aus den Nachkriegsjahrzehnten. Auch Immobilien aus den 1980er- und 1990er-Jahren können unter die Vorschriften fallen. Dabei gelten für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser teils unterschiedliche Regeln. Diese Sanierungsmaßnahmen sind Pflicht Das Gebäudeenergiegesetz definiert konkrete Mindeststandards für verschiedene Gebäudeteile. Die wichtigsten Pflichtmaßnahmen betreffen die Heizungsanlage, die Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke sowie die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Bis Mai 2026 muss zudem die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, was weitere Anpassungen der Sanierungspflichten mit sich bringen kann. Heizungsaustausch: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden (§ 72 GEG). Diese Regelung gilt jedoch nicht für Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit Februar 2002 ununterbrochen in ihrer Immobilie wohnen, sind von dieser Pflicht befreit. Diese Ausnahme schützt langjährige Selbstnutzer vor zusätzlichen Belastungen. Beim Eigentümerwechsel haben neue Besitzer zwei Jahre Zeit für den Austausch. Dämmung der obersten Geschossdecke: Fehlt bei einem Gebäude die Wärmedämmung des Daches, muss entweder das Dach selbst oder die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Die Geschossdeckendämmung ist nur erforderlich, wenn sie begehbar ist und nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt (§47 GEG). Die Dämmung muss einen U-Wert von maximal 0,24 erreichen. Dämmung von Rohrleitungen: Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden (§ 71 GEG). Die Dämmschichtdicke muss mindestens dem Innendurchmesser der Leitung entsprechen. Unterschiede zwischen den Eigentumsarten Die Sanierungspflicht wirkt sich je nach Eigentumsform unterschiedlich aus. Während Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern alle Maßnahmen selbst verantworten müssen, gestaltet sich die Situation bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern komplexer. Eigenheimbesitzer tragen die volle Verantwortung für alle Sanierungsmaßnahmen. Sie müssen sowohl die Heizungsanlage als auch alle Dämmmaßnahmen selbst finanzieren und umsetzen. Bei einem Hausverkauf gehen die Verpflichtungen vollständig auf den neuen Eigentümer über. Eigentumswohnungsbesitzer sind nur für Maßnahmen in ihrer Wohnung zuständig. Die Heizungsanlage gehört meist zum Gemeinschaftseigentum und fällt damit in den Verantwortungsbereich der Eigentümergemeinschaft. Entscheidungen über Sanierungen am Gemeinschaftseigentum müssen in der Eigentümerversammlung getroffen werden. Für die Dämmung von Rohrleitungen innerhalb der Wohnung ist jedoch jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Mehrfamilienhaus-Eigentümer müssen alle Sanierungsmaßnahmen für das gesamte Gebäude durchführen. Die Kosten können über die Betriebskosten oder bei modernisierungsbedingten Mieterhöhungen teilweise auf die Mieter umgelegt werden. Fristen und Ausnahmen Die meisten Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb von zwei Jahren nach einem Eigentümerwechsel umgesetzt werden. Diese Frist gilt sowohl für den Heizungstausch als auch für die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Rohrleitungen. In bestimmten Situationen sind Eigentümer von der Sanierungspflicht befreit. Dazu gehören denkmalgeschützte Gebäude, sofern die Maßnahmen die Denkmaleigenschaft beeinträchtigen würden. Auch bei einem unverhältnismäßigen Aufwand können Ausnahmen gelten. Dazu zählt etwa, wenn die Kosten nicht innerhalb von zehn Jahren durch die eingesparte Energie refinanziert werden können. Kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sind ebenfalls von den meisten Pflichten ausgenommen. Gleiches gilt für Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden – wie etwa Ferienhäuser. Diese Kosten kommen auf Eigentümer zu Die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen variieren erheblich, je nach Gebäudegröße und gewählter Technik. Ein realistischer Überblick hilft bei der Finanzplanung. Heizungsaustausch: Eine neue Gas-Brennwertheizung für ein Einfamilienhaus kostet inklusive Installation zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind deutlich teurer und schlagen mit 20.000 bis 30.000 Euro zu Buche. Pelletkessel liegen bei 15.000 bis 25.000 Euro. Dämmung der obersten Geschossdecke: Diese Maßnahme ist vergleichsweise günstig. Bei einer Fläche von 100 Quadratmetern entstehen Materialkosten zwischen 15 und 30 Euro pro Quadratmeter, hinzu kommen Arbeitskosten von etwa 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter. Gesamtkosten je nach gewähltem Dämmmaterial und Ausführung: 2.500 bis 5.000 Euro. Rohrleitungsdämmung: Die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen kostet zwischen acht und 25 Euro pro laufendem Meter – inklusive Material und Montage. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus sind meist 50 bis 100 Meter Leitungen in unbeheizten Räumen wie Keller oder Dachboden zu dämmen. Gesamtkosten: 400 bis 2.500 Euro. Staatliche Förderung nutzen Die Bundesregierung unterstützt energetische Sanierungen, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen, mit verschiedenen Förderprogrammen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten . Heizungsförderung: Beim Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung gegen eine klimafreundliche Heizung (zum Beispiel Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie) gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent kommt hinzu, wenn der Austausch bis Ende 2028 erfolgt. Weitere fünf Prozent gibt es für besonders effiziente Wärmepumpen . Bei einem einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro kann die Förderung bis zu 70 Prozent der Kosten erreichen. Dämmförderung: Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die KfW gewährt zusätzlich zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Bei einer energetischen Sanierung zum Effizienzhaus können bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit finanziert werden. Steuerliche Vorteile: Alternativ zur direkten Förderung können Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Dabei sind 20 Prozent der Kosten absetzbar, maximal 40.000 Euro pro Objekt. Kontrollen und Strafen Verstöße gegen die Sanierungspflicht können teuer werden. Die zuständigen Behörden können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen. Zuständig sind meist die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. In der Praxis erfolgen Kontrollen meist anlassbezogen, etwa bei Beschwerden von Nachbarn, im Rahmen anderer behördlicher Verfahren oder bei Verdacht auf Verstöße. Auch beim Verkauf einer Immobilie kann die Einhaltung der Sanierungspflicht überprüft werden. Eigentümer sind verpflichtet, entsprechende Nachweise über durchgeführte Maßnahmen zu führen und auf Verlangen vorzulegen. Bei geringfügigen Verstößen fordern die Behörden in der Regel zunächst zur Nachbesserung auf, bevor Bußgelder verhängt werden. Wer jedoch dauerhaft die Sanierungspflicht ignoriert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wirtschaftlichkeit richtig bewerten Trotz der zunächst hohen Investitionskosten können sich energetische Sanierungen langfristig rechnen, denn die Energieeinsparungen reduzieren die laufenden Kosten. Folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht die Wirtschaftlichkeit: Bei einer geförderten Wärmepumpe mit 30.000 Euro Anschaffungskosten und 21.000 Euro staatlicher Förderung bleiben 9.000 Euro Eigenanteil. Im Vergleich zu einer 30 Jahre alten Ölheizung spart die Wärmepumpe jährlich etwa 1.500 Euro an Energiekosten ein. Die Investition amortisiert sich somit bereits nach sechs Jahren – bei konstanten Energiepreisen gerechnet. Da fossile Brennstoffe durch den CO2-Preis im EU-Emissionshandel voraussichtlich teurer werden, dürfte sich die Amortisationszeit in der Praxis verkürzen. Über eine geschätzte Lebensdauer von 20 Jahren würde sich mindestens eine Gesamtersparnis von rund 21.000 Euro gegenüber dem Weiterbetrieb der alten Heizung ergeben. Energetische Sanierungen können zudem den Immobilienwert steigern. Die Höhe der Wertsteigerung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen, der erreichten Energieeffizienzklasse, der Lage der Immobilie und der regionalen Marktsituation. Studien beziffern die Wertsteigerung bei umfassend energetisch sanierten Gebäuden auf fünf bis 15 Prozent gegenüber vergleichbaren unsanierten Objekten. Strategisch planen statt hastig zu handeln Eigentümer sollten energetische Sanierungen als Gesamtkonzept betrachten. Einzelne Pflichtmaßnahmen lassen sich oft sinnvoll mit weiteren Modernisierungen kombinieren. So kann etwa beim Heizungstausch gleichzeitig das gesamte Heizsystem optimiert werden. Ein Energieberater kann dabei helfen, den Sanierungsbedarf zu ermitteln und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen. Dieser zeigt den optimalen Weg zur Energieeffizienz auf und stimmt die gesetzlichen Vorgaben mit den persönlichen Zielen und finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers ab. Ein weiterer Vorteil: Mit einem iSFP erhalten Eigentümer bei den meisten Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent. Auch die Energieberatung selbst wird staatlich gefördert: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten 50 Prozent der Kosten, maximal 650 Euro Zuschuss. Besonders wichtig ist die frühzeitige Planung bei einem geplanten Immobilienerwerb. Käufer sollten bereits vor dem Kauf prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen anstehen und die entsprechenden Kosten in ihre Finanzierung einbeziehen. Die energetische Sanierungspflicht mag zunächst wie eine Belastung erscheinen. Mit der richtigen Strategie, staatlicher Förderung und professioneller Beratung wird sie jedoch zu einer Investition in die Zukunft der Immobilie.

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