Zusatzbeitrag 2026: Diese Krankenkasse wird teurer – Barmer bleibt stabil
Die Bundesregierung war zuversichtlich, dass die gesetzlichen Kassen ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel nicht erneut erhöhen müssen. Nun gibt es erste Beschlüsse. Für gesetzlich Krankenversicherte stellen sich seit Jahren dieselben Fragen: Wie sehr trifft mich die angespannte Finanzlage der Krankenversicherungen ? Wird auch der Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse zum 1. Januar steigen? Für 2026 haben nun erste Versicherungen Antworten parat – und zwar verhältnismäßig erfreuliche. So halten bisher fast alle Kassen ihren Zusatzbeitrag stabil, darunter die BKK firmus, Barmer und IKK. Wir zeigen Ihnen, welche gesetzlichen Krankenkassen bereits entschieden haben. Dieser Text wird bis Jahresende regelmäßig aktualisiert (Stand: 9. Dezember 2025, ohne Gewähr). Diese Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag energie-Betriebskrankenkasse (bundesweit): 3,98 Prozent (2025: 2,98 Prozent) Diese Krankenkassen halten den Zusatzbeitrag konstant Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (branchenbezogen): 0 Prozent BKK firmus (bundesweit): 2,18 Prozent BKK EVM (betriebsbezogen): 2,5 Prozent AOK Bayern (regional): 2,69 Prozent AOK Plus (regional): 3,1 Prozent BKK VDN (regional): 3,19 Prozent Bertelsmann BKK (bundesweit): 3,2 Prozent Debeka BKK (bundesweit): 3,25 Prozent IKK Südwest (regional): 3,25 Prozent Barmer (bundesweit): 3,29 Prozent Continentale Betriebskrankenkasse (bundesweit): 3,33 Prozent BKK Akzo Nobel Bayern (regional): 3,39 Prozent IKK gesund plus (bundesweit): 3,39 Prozent BKK Deutsche Bank (betriebsbezogen): 3,4 Prozent IKK classic (bundesweit): 3,4 Prozent ZF BKK (regional): 3,4 Prozent mkk – Meine Krankenkasse (bundesweit): 3,5 Prozent Kaufmännische Krankenkasse – KKH (bundesweit): 3,78 Prozent Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) (bundesweit): 3,8 Prozent Mobil Krankenkasse (bundesweit): 3,89 Prozent BKK VerbundPlus (bundesweit): 3,89 Prozent BMW BKK (betriebsbezogen): 3,9 Prozent BKK Wirtschaft & Finanzen (regional): 3,99 Prozent IKK – Die Innovationskasse (bundesweit): 4,3 Prozent IKK Brandenburg und Berlin (regional): 4,35 Prozent BKK Herkules (regional): 4,38 Prozent Anmerkung: "Bundesweit" bedeutet, dass die Krankenkasse für Bürger in ganz Deutschland geöffnet ist, "regional" nur für Bürger mit Wohnsitz oder Anstellung in der entsprechenden Region, "betriebsbezogen" bei Beschäftigung in dem Betrieb, "branchenbezogen" bei Zugehörigkeit zur Branche. Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen Das Bundesgesundheitsministerium hatte einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent festgelegt. Zum Januar 2025 lag dieser noch bei 2,5 Prozent. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine rechnerische Größe, von der die Krankenkassen abweichen können. Der Zusatzbeitrag wird von jeder Kasse individuell je nach ihrem Finanzbedarf und zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent erhoben. Angenommen, eine Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag von 2,5 auf 2,9 Prozent. Dann zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber ab 2026 jeweils 17,5 Prozent Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung statt zuvor 17,1 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro bedeutet das 6 Euro weniger netto für Arbeitnehmer – oder 72 Euro im Jahr. Auch Arbeitgeber werden mit diesem Betrag zusätzlich belastet. Tabelle zeigt: So viel mehr müssen Sie für die Krankenversicherung zahlen Die Krankenversicherungen unterscheiden sich teils deutlich darin, wie hoch sie den Zusatzbeitrag ansetzen. Viele lagen bereits vor der Verkündung des Orientierungswerts oberhalb von 2,9 Prozent. Ein Wechsel kann sich also lohnen. Teilt Ihnen Ihre Versicherung mit, dass sie den Beitrag erhöhen wird, verschafft Ihnen das ein Sonderkündigungsrecht. Beim Wechsel auch auf die Leistungen achten Ein Wechsel der Krankenversicherung ist für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse inzwischen deutlich einfacher: Sie müssen nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernimmt die neue Krankenkasse. Angst vor einer Versicherungslücke brauchen sie dabei nicht zu haben. Wenn Verbraucher bereits zuvor gesetzlich versichert waren, darf die neue Kasse ihren Antrag nicht ablehnen – auch wenn sie schon älter sind, Vorerkrankungen haben oder sie bereits in Behandlung sind. Es lohnt sich aber, nicht nur auf die Kosten zu schauen. Zusatzleistungen wie bestimmte Schutzimpfungen, Untersuchungen oder Vorsorgeangebote können je nach Kasse variieren. Diese sollte man beim Vergleich der Anbieter ebenfalls berücksichtigen.