Tageszulassung, Vorführwagen, Neuwagen und Co.: Das sind die Unterschiede
Wer ein Auto kaufen will, hat nicht nur bei Farbe, Antrieb oder Ausstattung die Wahl. Auch beim Alter des Fahrzeugs lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede – denn nicht alles, was wie neu aussieht, ist es auch. Ein Neuwagen ist ein fabrikneues Auto, und ein Gebrauchtwagen ist alles, was nicht nagelneu ist – doch so einfach ist die Unterscheidung nicht. Denn dazwischen liegen Tageszulassungen, Jahreswagen oder Vorführwagen. Alle haben ihre besonderen Eigenschaften sowie spezielle Vor- und Nachteile, die Käufer unbedingt kennen sollten. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Hier die Unterschiede im Detail. Fabrikneue Fahrzeuge: Neu ist nicht gleich neu Was im Autohaus glänzt wie frisch aus dem Werk, ist nicht immer ein "fabrikneuer" Wagen. Dieser Begriff ist genau definiert: Das Fahrzeug darf höchstens zwölf Monate alt sein – gerechnet ab Produktionsdatum – und keine Mängel oder Gebrauchsspuren aufweisen. Auch muss es sich um das aktuelle Modell handeln, ohne technische Änderungen seit der Herstellung. Wurde das Auto ausgestellt, häufig geöffnet oder probegefahren, zählt es oft nicht mehr als fabrikneu. Ein paar Kilometer auf dem Tacho durch Werk- oder Überführungsfahrten sind hingegen üblich. Wer ein echtes Neufahrzeug kauft, erhält die volle Herstellergarantie, eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren und muss die erste Hauptuntersuchung erst nach drei Jahren erledigen. Nachteile: Der Preis ist hoch und der Wertverlust gerade in den ersten Jahren deutlich. Gebrauchtwagen: Die Spanne ist breit Als gebraucht gelten alle Fahrzeuge, die eine Zulassung zum Straßenverkehr haben und bereits im öffentlichen Straßenverkehr genutzt worden sind – unabhängig davon, wie wenige Kilometer sie unterwegs waren. Tageszulassung: Ein Trick mit Folgen Fahrzeuge mit Tageszulassung waren nur wenige Tage auf den Händler zugelassen. In der Regel ohne im Verkehr genutzt zu werden. Für Käufer ergibt sich dadurch ein Preisvorteil: Das Auto ist fast neu, gilt aber auf dem Papier als gebraucht. Doch der Haken liegt im Detail: Mit der ersten Anmeldung beginnt bereits die Garantiezeit zu laufen, selbst wenn das Auto noch Wochen oder Monate auf dem Hof steht. Die erste HU ist bereits nach zwei Jahren fällig – nicht nach drei, wie bei einem echten Neuwagen. Auch Wartungsvorgaben orientieren sich häufig am Datum der Erstzulassung. Der ACE rät: Achten Sie beim Kauf auf das Datum der ersten Zulassung – und klären Sie die verbleibende Garantiezeit mit dem Händler oder Hersteller. Vorführwagen: Gut ausgestattet, aber mit Vorgeschichte Vorführwagen sind meist Fahrzeuge, die beim Händler für Probefahrten und Ausstellungen bereitstanden. Sie waren bereits zugelassen – meist auf den Händler – und wurden mehrfach gefahren. Trotz geringer Laufleistung gelten sie als gebraucht. Dafür sind sie oft mit zahlreichen Extras ausgestattet, von Ledersitzen über Navigationssystem bis zum Soundsystem. Diese Ausstattung schlägt sich im Preis nieder – allerdings werden häufig große Rabatte gewährt. Auch hier gilt: Die Garantiezeit ist bereits angelaufen. Ein Blick auf Laufleistung, Innenraum und Reifen lohnt sich ebenso wie ein Check der Restgarantie. Jahreswagen: Fast neu, oft gut gepflegt Ein Jahreswagen ist nicht älter als zwölf Monate seit Erstzulassung und maximal 24 Monate seit Herstellung. Oft stammen solche Fahrzeuge aus Werksleasing oder waren Dienstwagen – in vielen Fällen sind sie gut gewartet und gepflegt. Sie bieten häufig ein gutes Verhältnis von Preis, Zustand und Ausstattung. Weil sie nur kurze Zeit im Einsatz waren, ist die Laufleistung oft gering. Manche Fahrzeuge werden allerdings auch stark gefordert und nicht pfleglich behandelt, beispielsweise nicht richtig eingefahren. Die Herstellergarantie ist nicht mehr vollständig vorhanden, sondern läuft bereits ab dem Tag der Erstzulassung. Gebrauchtwagen: Große Auswahl, unterschiedlicher Aufwand Ein klassischer Gebrauchtwagen war bereits im Verkehr unterwegs – meist über mehrere Jahre. Der Zustand hängt stark von Nutzung, Wartung und Pflege ab. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf Scheckheft, Rechnungen und technische Unterlagen. Die Preisspanne ist breit, von günstigen Einstiegsautos bis zu gepflegten Langstreckenläufern. Beim Händler gibt es meist Gewährleistung und frische HU, privat verkaufte Fahrzeuge können hingegen ohne jegliche Haftung übergeben werden. Der ACE rät: Wer privat kauft, sollte auf vollständige Unterlagen und einen schriftlichen Kaufvertrag achten. Mängel sollten dokumentiert werden, sonst bleibt man womöglich auf den Kosten sitzen.