Aktivrente jetzt möglich: Wie viel bleibt netto von 2.000 Euro brutto?
Ab sofort können bestimmte Rentner monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. t-online klärt die wichtigsten Fragen zur Aktivrente. Erst vor wenigen Wochen wurde das Rentenpaket von Union und SPD final im Bundesrat beschlossen , nun greifen bereits einige der Maßnahmen, darunter auch: die Aktivrente. Seit dem 1. Januar 2026 können bestimmte Rentner von ihr profitieren. t-online erklärt, für wen das gilt, wie der Steuerbonus genau aussieht und warum von 2.000 Euro brutto trotzdem nicht 2.000 Euro netto bleiben. Was ist die Aktivrente? Mit der Aktivrente sollen Rentner monatlich bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen können, ohne dass darauf Steuern fällig werden. Aufs Jahr gerechnet, ergibt sich so ein steuerfreier Betrag von 24.000 Euro, also fast doppelt so viel wie für normale Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt auch für Aktivrentner der steuerliche Grundfreibetrag, sodass Sie 2026 pro Monat auf 3.029 Euro Steuerfreibetrag kommen. Die schwarz-rote Koalition will damit Arbeit im Alter attraktiver machen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Wer profitiert unter welchen Bedingungen? Anspruch haben Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Der Bonus gilt unabhängig davon, ob Sie bereits eine Altersrente beziehen oder die Rente aufschieben. Wer aufschiebt, erhält von der Rentenversicherung weiterhin 0,5 Prozent Zuschlag auf die Rente pro Monat; die Aktivrente lässt sich damit kombinieren. Diese Möglichkeit nutzten im Rentenzugang 2023 rund 44.800 Altersrentner. Höhe, Steuern, Abgaben: Das ändert sich 2026 bei der Rente Rentenzahlungen 2026: An diesen Tagen kommt die Rente Das gesetzliche Rentenalter wird derzeit noch schrittweise angehoben und hängt vom Geburtsjahr ab. Im Jahr 2026 kann regulär in Rente gehen, wer zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurde. Dabei gilt: Der Jahrgang 1959 darf mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen, der Jahrgang 1960 erst mit 66 Jahren und 4 Monaten. In den kommenden Jahren steigt das Rentenalter weiter an, bis es dann 2031 für alle Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren liegt. Wer ist von der Aktivrente ausgeschlossen? Selbstständige, Freiberufler und Beamte können die Aktivrente nicht nutzen. Auch Minijobber bleiben außen vor, ebenso wie die Land- und Forstwirtschaft. Gleiches gilt für angestellte Frührentner . Denn der Steuerbonus der Aktivrente greift erst, wenn Sie das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Beide Bedingungen für die Aktivrente werfen allerdings verfassungsrechtliche Bedenken auf. Wie funktioniert die Steuerbefreiung im Detail? Der Lohn aus der Aktivrente bleibt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Der Freibetrag wird direkt bei der monatlichen Gehaltsabrechnung angerechnet; je nach Verdienst wird Ihnen also nur wenig oder sogar gar keine Lohnsteuer vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen. Zusätzlich gilt weiterhin der Grundfreibetrag, der wie gewohnt auf andere Einkünfte, etwa die Rente, angewendet wird. Unterm Strich entsteht damit ein faktischer "dreifacher Freibetrag": Aktivrenten-Bonus plus Grundfreibetrag. Der sogenannte Progressionsvorbehalt greift dabei nicht. Das bedeutet: Der steuerfreie Lohn erhöht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte nicht. Die 2.000-Euro-Grenze gilt strikt pro Monat. Die Freibeträge der Aktivrente lassen sich weder rückwirkend auf das Jahr übertragen, noch zwischen einzelnen Monaten oder zwischen Lohn und Rente verrechnen. Wer etwa erst im Juli zu arbeiten beginnt, nutzt den Bonus erst ab Juli; ungenutzte Freibeträge aus den Vormonaten verfallen. Trotzdem können manche Rentner künftig sogar mehr als 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen – wenn ihre Renteneinkünfte niedrig sind. In den meisten Fällen wird der Hinzuverdienst oberhalb von 2.000 Euro aber ganz normal zum persönlichen Steuersatz besteuert. Verdienen Sie weniger als 2.000 Euro hinzu, ist eine Verrechnung mit den Renteneinkünften zudem ausgeschlossen: Wer beispielsweise nur 1.500 Euro verdient, kann die fehlenden 500 Euro nicht einsetzen, um einen Teil der Rente steuerfrei zu stellen. Ist die Aktivrente auch sozialabgabenfrei? Nein. Es ist sogar eine Voraussetzung für die Steuererleichterung, dass Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Auf den Lohn fallen also Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an; auch die Rente unterliegt weiterhin diesen Abgaben . In die gesetzliche Rentenversicherung müssen Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze grundsätzlich nicht mehr einzahlen, sie können die Versicherungsfreiheit jedoch freiwillig aufheben und weiter Beiträge leisten. Das erhöht einmal jährlich die eigene Rente, inklusive des Arbeitgeberanteils, der ohnehin immer gezahlt werden muss. Dieser würde ansonsten nur der Rentenkasse zugutekommen, aber nicht die Rente von Beschäftigten erhöhen. Wie viel bleibt netto von 2.000 Euro brutto übrig? Das kommt auf die individuelle Situation und die Steuerklasse an. Einer Berechnung der Stiftung Warentest zufolge bleiben einer alleinstehenden 67-jährigen Rentnerin von ihrem Bruttoverdienst von 2.000 Euro monatlich 1.783 Euro netto übrig. Angenommen wird dabei, dass die gesetzliche Krankenkasse der Rentnerin 2026 einen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent verlangt. Beim allgemeinen Beitragssatz gilt für sie und ihren Arbeitgeber eine Ermäßigung, da sie bereits in Rente ist. Er beträgt nur noch 14 Prozent statt 14,6 Prozent. Würde die 67-Jährige hingegen trotz Erreichen der Regelaltersgrenze ihre Rente noch aufschieben, müsste sie den normalen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen und außerdem weiter Rentenbeiträge entrichten. Letztere fallen ab dem regulären Rentenbezug weg. Senkt der Zusatzverdienst aus der Aktivrente meine Rente? Nein. Schon seit 2023 können alle Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dadurch ihre Rente gekürzt wird . Das ändert sich auch durch die Einführung der Aktivrente nicht. Erhalten Sie allerdings eine Witwen- oder Witwerrente, kann diese sinken. Denn bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen angerechnet, sobald es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Bis zum 30. Juni 2026 liegt dieser Betrag bei 1.076,86 Euro. Ist Ihr Einkommen aus eigener Rente und Berufstätigkeit höher, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet . Die Witwenrente sinkt dann entsprechend. Minijob behalten oder in Aktivrentenjob wechseln? Ob ein Minijob für Sie weiterhin passt oder ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wie viel Sie arbeiten und verdienen möchten. Der klassische Minijob bleibt für viele attraktiv, weil oft keine Abzüge anfallen: Übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalabgaben, kommt der Lohn brutto wie netto an. Allerdings ist der Verdienst im Jahresdurchschnitt auf 603 Euro im Monat begrenzt. Kurzzeitig darf zwar mehr drin sein, das muss aber in anderen Monaten wieder ausgeglichen werden. Reicht Ihnen dieser Betrag nicht, kann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Aktivrentner infrage kommen – auch zusätzlich zum Minijob. Hier lohnt sich aber genaues Rechnen: Liegt das Einkommen nur knapp über der Minijob-Grenze, können Sozialabgaben den Vorteil schnell aufzehren. Wer von vornherein nur zeitlich begrenzt arbeiten will, sollte auch an einen Saison- oder Aushilfsjob denken. Ist die Tätigkeit auf maximal drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt, bleiben die Einkünfte unabhängig von ihrer Höhe sozialabgabenfrei.