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Hitler-Gruß-Prozess: Melanie Müller auch in zweiter Instanz verurteilt

Auf einem Konzert hatte die Schlagersängerin den Hitlergruß gezeigt: Auch im Berufungsverfahren hat die Verurteilung von Melanie Müller Bestand. Das Landgericht Leipzig reduzierte die Geldstrafe allerdings deutlich.

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