Rente aus Ausland: Wann Sie in Deutschland Steuern zahlen müssen
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Renten aus dem Ausland. Von der Ausbildung bis zum Ruhestand im selben Unternehmen – solche Biografien werden immer seltener. Stattdessen wechseln Beschäftigte öfter den Job, mitunter verschlägt es sie auch vorübergehend ins Ausland. So lief es auch bei einem t-online-Leser, der gesetzliche Rentenansprüche in den Niederlanden erworben hat und inzwischen wieder in Deutschland lebt. Er fragt sich nun: "Muss ich die niederländische Rente in Deutschland versteuern, wenn ich zusammen mit der deutschen Rente einen bestimmten Betrag überschreite?" Grundsätzlich ja. Wer als Rentner permanent in Deutschland lebt, muss auch auf eine niederländische Altersrente (AOW) die deutsche Einkommensteuer zahlen, sie ist also in Deutschland steuerpflichtig. "Nach dem Prinzip des Welteinkommens muss in der deutschen Steuererklärung sämtliches Einkommen weltweit angegeben werden, einschließlich ausländischer Renten", sagt Steuerexpertin Olesja Hess von Buhl Data Service zu t-online. "Eine AOW-Rente ist demnach normalerweise in Deutschland zu versteuern." Gut zu wissen: Das passiert mit Ihrer Rente, wenn Sie auswandern Auswandern: Kann ich mir meine Rente komplett auszahlen lassen? Abkommen verhindert Doppelbesteuerung Damit Sie aber nicht zweimal Steuern auf dieselbe Rente zahlen müssen, gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden. Es regelt, welcher Staat Steuern erheben darf. Hier kommt es Hess zufolge auf die Höhe der Bruttorente aus den Niederlanden an. Betriebsrenten zählen auch dazu. Es gilt: Unter 15.000 Euro im Jahr: Nur Deutschland darf die niederländische Rente besteuern. Über 15.000 Euro im Jahr: Beide Länder dürfen Steuern erheben. Aber die in den Niederlanden gezahlte Steuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet (nach § 34c EStG). Doch Vorsicht: Auch wenn die AOW-Rente aus den Niederlanden unter 15.000 Euro liegt, behalten niederländische Rentenkassen zunächst automatisch Quellensteuer ein. "Sie müssen daher selbst beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) eine Befreiung beantragen – mit dem Formular 'Aanvraag vrijstelling van loonheffing'", erklärt Hess. So funktioniert die Steuerbefreiung Dazu brauchen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres deutschen Finanzamts, die bestätigt, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Nach der Genehmigung informiert der niederländische "Belastingdienst" Ihre Rentenkasse, dass keine niederländische Steuer mehr einbehalten werden darf. Tipp: Beantragen Sie die Befreiung möglichst früh im Jahr, da sie nur für die Zukunft gilt – nicht rückwirkend. Und auf noch etwas macht Steuerexpertin Hess aufmerksam: Falls die Rente nach den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens in den Niederlanden besteuert wird und in Deutschland steuerfrei bleibt, unterliegt sie dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet, dass die Rente selbst zwar nicht versteuert wird, sie erhöht aber die Steuern auf Ihr übriges Einkommen. Lesen Sie hier, wie der Progressionsvorbehalt genau funktioniert. Auch interessant: Aktivrente kommt ohne Steuerfalle Wann müssen Sie überhaupt Steuern zahlen? In Deutschland gilt ein Grundfreibetrag. Das ist das Einkommen, bis zu dem keine Steuern anfallen. Für das Jahr 2025 liegt er bei 12.096 Euro (bei Ehepaaren doppelt so hoch). Das heißt: Liegen deutsche und niederländische Rente zusammen unter 12.096 Euro, zahlen Sie keine Einkommensteuer. Liegen sie darüber, wird nur der Teil über diesem Betrag besteuert. Bis zu dieser Höhe bleibt Ihre Bruttorente 2025 steuerfrei. Wichtig: Von Ihrer Bruttorente ist nicht alles steuerpflichtig. Je nach Rentenbeginn bleibt ein Teil steuerfrei, der sogenannte Rentenfreibetrag. Eine Tabelle mit der kompletten Liste aller Rentenfreibeträge pro Jahrgang finden Sie hier. Wer 2025 in Rente geht, muss beispielsweise auf 16,5 Prozent der Bruttorente keine Steuern zahlen.