World News

Mütterrente III: Auch ältere Rentner bekommen Erhöhung

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Voraussetzungen für die Mütterrente III. Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten von der geplanten Ausweitung der Mütterrente profitieren. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere Aufwertung von Kindererziehungszeiten für Kinder vor, die vor 1992 geboren wurden. Statt 2,5 Jahre sollen künftig drei Jahre pro Kind bei der Rente anerkannt werden – so wie bei Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren wurden. Doch gilt das auch, wenn der Rentenbeginn schon Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt? Dazu erreichen die Redaktion Mails von zahlreichen t-online-Leserinnen. Sie möchten wissen, ob sie die geplante Mütterrente III auch bekommen, wenn sie schon länger Rente beziehen. Mütterrente III: Was dahintersteckt und wann der Zuschlag ausbezahlt wird Anspruch unabhängig vom Rentenbeginn Die Antwort fällt eindeutig aus: Ja. Auch wer bereits seit längerer Zeit eine Rente bezieht, wird von der Mütterrente III profitieren können. "Wie lange Sie schon eine Rente erhalten, ist bei der Anerkennung der Zeiten nicht von Bedeutung", sagt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Wer bereits 2,5 Jahre Kindererziehungszeit in der Rente gutgeschrieben bekommen hat, müsse zudem keinen gesonderten Antrag stellen – die Rentenanpassung erfolgt automatisch. Wie viel Ihnen die Mütterrente zusätzlich bringt, lesen Sie hier. Start frühestens 2027, Auszahlung später Auch wenn die politische Entscheidung für die Mütterrente III bereits angekündigt wurde, ist sie noch nicht gesetzlich beschlossen. Nach aktuellem Stand soll das Gesetz Anfang 2027 in Kraft treten. Doch mit einer Auszahlung ist nach Angaben der Rentenversicherung erst 2028 zu rechnen. Denn der Verwaltungsaufwand ist enorm: "Es müssen mehr als 10 Millionen Renten unter Berücksichtigung der individuellen Erwerbsbiografie und aller Rechtsstände der Vergangenheit geprüft werden", so Pottin. Die Rentenversicherung braucht daher Zeit, um die Ansprüche korrekt zu berechnen. Die Auszahlung soll dann nachträglich erfolgen. Wer sich unsicher ist, ob das eigene Kind schon in der Rentenberechnung erfasst wurde, kann das durch einen Blick in den Versicherungsverlauf oder den Rentenbescheid prüfen. Suchen Sie nach den Stichworten "Kindererziehungszeit" oder "Erziehungszeit".

Читайте на сайте