Vor Bundesgericht verurteilt: Aargauer Chauffeur lenkt mangelhaften Heizöl-Laster zur Prüfung
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Chauffeurs abgewiesen. Die Fahrt mit einem Lastwagen mit bekannten schweren Mängeln stelle eine grob fahrlässige Verkehrsregelverletzung dar.