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Sieg auf ganzer Linie: Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Regierung zu mehr Klimaschutz

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen weitreichenden Erfolg erzielt. Die Richter verpflichten die Bundesregierung, ihr Klimaschutzprogramm nachzubessern, und erkennen eine erhebliche Emissionslücke an

Sieg auf der ganzen Linie: Die Deutsche Umwelthilfe hat das Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen, das die Bundesregierung 2024 eingeleitet hatte.

Die Richter des 7. Senats sahen es an diesem Donnerstag als erwiesen an, dass der Umweltverband einen „Anspruch auf Nachbesserung“ des Klimaschutzprogramms besitzt. „Es besteht eine Lücke, die vollstreckt werden kann“, sagte zudem der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in der Urteilsbegründung.

Damit wurden einerseits die Klagerechte der anerkannten Umweltverbände gestärkt, andererseits wurde die Regierung zu mehr Klimaschutz verpflichtet.

Die Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes seien „umweltbezogene Rechtsvorschriften“, weshalb sie auch Gegenstand des Umweltverband

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