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Linksextremismus: Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt

Die non-binäre Person Maja T. soll mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest angegriffen haben. Jetzt hat das Stadtgericht in Ungarn ein Urteil gefällt. Maja T. ist in Budapest zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das gab der Richter bei der Verlesung des Urteils im Budapester Stadtgericht bekannt. Als Mitglied der linksextremen "Hammerbande" in Deutschland war T. wegen Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten angeklagt. Die ungarische Staatsanwaltschaft warf T. versuchte lebensbedrohende Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. T. soll an tätlichen Angriffen von militanten Linken auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen sein. Die Anklage hatte zuvor 24 Jahre Gefängnis für T. gefordert. Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskopschlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten "Tag der Ehre" teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer. Karlsruhe: Auslieferung an Ungarn war rechtswidrig Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht. Politiker der Linken, der Grünen und der SPD fordern die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland. Im Verlauf des Prozesses legte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskamera in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe. Harte Bestrafung von Ministerpräsident Orbán erwartet Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung. Der Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orbán und andere Regierungsmitglieder hatten wiederholt eine harten Bestrafung verlangt. Orbán stufte die "Antifa-Gruppierung" außerdem als Terrororganisation ein.

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