Abschiebezentren: Warum Dobrindts Return Hubs scheitern könnten
Innenminister Dobrindt plant Abschiebezentren in Drittstaaten, sogenannte Return Hubs. Doch es gibt zahlreiche Hürden. Und auch der Nutzen solcher Zentren ist fraglich. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt drückt es blumig aus. Es brauche in der Migrationspolitik "innovative Modelle", sagte der CSU-Politiker im Januar am Rande einer EU-Innenministertagung in Nikosia auf Zypern . Was er damit konkret meint: Abschiebezentren in Drittstaaten, sogenannte Return Hubs. Schickt Deutschland abgelehnte Asylbewerber also bald nach Uganda oder Albanien ? Ganz so einfach ist es nicht. Das Thema Migration hat für Dobrindt oberste Priorität. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit hat der CSU-Politiker die sogenannte Migrationswende ausgerufen. Seitdem setzt er auf vermehrte Abschiebungen, auch nach Syrien und Afghanistan , und macht sich für eine strengere Asylpolitik stark. Ein Baustein dieses Plans sind die Return Hubs. t-online erklärt, was es damit eigentlich auf sich hat. Was sind Return Hubs? Es handelt sich dabei um zentrale Einrichtungen, in denen die Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht organisiert werden sollen. Die Idee hinter diesen Abschiebezentren ist es, nationale Asylsysteme zu entlasten. Sie dienen auch der Abschreckung vor irregulärer Migration. Innenminister Dobrindt möchte solche Zentren in Drittstaaten eröffnen, also in Ländern außerhalb der Europäischen Union. In solchen Return Hubs sollen voraussichtlich ausreisepflichtige Asylbewerber untergebracht werden, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihre Herkunfts- oder Heimatländer zurückgebracht werden können . Es geht also in erster Linie um Menschen, die bereits einen negativen Asylbescheid in Europa erhalten haben, aber nicht abgeschoben werden können. Wie sehen Dobrindts Pläne konkret aus? Vieles ist noch unklar, auch weil der rechtliche Rahmen kompliziert ist. Außerdem steht noch gar nicht fest, in welchen Ländern solche Return Hubs eröffnet werden könnten. Der CSU-Politiker bemüht sich bereits seit Monaten, europäische Partner für sein Vorhaben zu finden, um mit ihnen gemeinsam das Projekt voranzutreiben. In Nikosia gab er bekannt, dass die Errichtung solcher Zentren zusammen mit Österreich , Dänemark , den Niederlanden und Griechenland geplant sei. Die Gruppe dieser Länder könne erweitert werden, sagte er. "Aber der Nukleus dieser Initiative geht jetzt von diesen Ländern aus." In welchen Ländern könnten die Return Hubs eröffnet werden? Ein Land oder mehrere Länder zu finden, die überhaupt bereit sind, die ausreisepflichtigen Menschen aus Deutschland aufzunehmen, ist gar nicht so einfach. In diesem Kontext wird regelmäßig Uganda als möglicher Partner genannt. Das liegt daran, dass die Niederlande mit dem ostafrikanischen Staat über Abschiebezentren verhandeln. Eine Absichtserklärung ist unterzeichnet, die Details über die praktische Umsetzung werden weiter ausgearbeitet. Auch Albanien wird als Option genannt. Der Grund: Italien hat mit Albanien eigentlich eine Vereinbarung darüber getroffen, Entscheidungen über Asylanträge in diesen Balkanstaat auszulagern. Das Vorhaben wurde aber von mehreren Gerichten untersagt. Deshalb konzentriert sich Rom nun darauf, zumindest abgelehnte Asylbewerber dorthin in den dortigen Zentren unterzubringen. Aktuell zeigt sich Albanien allerdings nicht bereit, bei diesem Thema auch mit Deutschland zusammenzuarbeiten. In den Sinn kommt bei dem Thema auch immer wieder der britische Ruanda-Deal, was allerdings etwas irreführend ist. Das Migrationsabkommen sah vor, Asylsuchende, die irregulär nach Großbritannien eingereist waren, nach Ruanda auszufliegen. Dort sollten ihre Asylverfahren stattfinden – nicht im Vereinigten Königreich. Selbst anerkannte Flüchtlinge hätten nicht nach Großbritannien zurückkehren dürfen. Premierminister Keir Starmer beendete die Pläne einen Tag nach seinem Amtsantritt; zuvor hatten bereits rechtliche Hürden einer Umsetzung im Weg gestanden. Kurzum: Einen geeigneten Drittstaat zu finden, ist eine große Hürde. Dort muss sichergestellt sein, dass menschenrechtliche Standards eingehalten werden. Die Anforderungen sind hoch. Entsprechende Abkommen können auch kippen, wenn es zu Regierungswechseln oder Krisen kommt. Es ist außerdem davon auszugehen, dass es Klagen gegen entsprechende Vereinbarungen geben wird. Welche weiteren Hürden gibt es? "Nach der aktuellen Rechtslage ist es für Deutschland eigentlich nicht möglich, solche Return Hubs einzurichten", sagt die Migrationsexpertin Svenja Niederfranke von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) t-online. Dafür müsse erst eine EU-Richtlinie geändert werden, mahnt sie. Das Verfahren dazu läuft zwar, aber das EU-Parlament hat noch nicht zugestimmt. Aktuell sieht es so aus: Eine systematische Auslagerung in Nicht-EU-Länder ist bislang nicht möglich. Zwar arbeitet die EU an einer Reform der Rückführungsregeln, die solche Modelle ermöglichen könnte. Der Rat der EU hat sich im Dezember bereits auf einen entsprechenden Entwurf geeinigt . Rechtskräftig ist die Reform jedoch erst nach Zustimmung des EU-Parlaments. Final beschlossen ist also bisher noch nichts. Was bringen solche Return Hubs überhaupt? Expertin Niederfranke geht davon aus, dass Dobrindt mit den Return Hubs vor allem ein Signal senden will: "Nach außen, damit Menschen gar nicht erst kommen, und nach innen, um der eigenen Bevölkerung zu zeigen, dass man handelt." Die Forschung zeige aber bisher keinen Beweis dafür, dass solche Maßnahmen tatsächlich zu weniger Migration führten, führt sie aus. "Ich gehe davon aus, dass es auch um Abschreckung geht – darum, Anreize zu reduzieren. Ob das tatsächlich funktioniert, ist aber sehr fraglich." Hinzu kommt die Frage von Aufwand und Nutzen: Ende 2025 lebten rund 230.000 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland, die meisten von ihnen aber mit einer Duldung, also einer vorübergehend ausgesetzten Abschiebung. Sie dürfen also zeitweise in Deutschland bleiben. Wenn man dann noch bedenkt, dass die Return Hubs mutmaßlich in erster Linie für Menschen gedacht sind, die von ihren Heimatländern nicht zurückgenommen werden, wird die Gruppe möglicher Kandidaten noch kleiner. "Das wäre dann ein extrem kleiner Kreis von Menschen. Da steht die Frage im Raum, ob sich dafür dieser ganze Aufwand überhaupt lohnen würde", so DGAP-Expertin Niederfranke. Denn neben der rechtlichen Absicherung wäre auch der logistische Aufwand groß. Nötig sind Transporte aus Europa in die Return Hubs und dann weiter in Herkunftsstaaten, Identitäts- und Dokumentenbeschaffung, dauerhafte Unterbringung, medizinische Versorgung, Sicherheit sowie rechtsstaatliche Verfahren. Besonders aufwendig sind die Klärung von Identitäten und die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern, da fehlende Papiere oder verweigerte Rücknahmen Rückführungen verzögern. Das kann zur Folge haben, dass die Kapazitäten der Abschiebezentren schnell ausgelastet sind. Offen ist auch, was mit Menschen passiert, deren Heimatländer sich komplett querstellen. Was sagen Kritiker? Flüchtlingsorganisationen üben scharfe Kritik an dem Vorhaben Dobrindts. Pauschale Inhaftierungen, fehlender Zugang zu Rechtsschutz, Intransparenz sowie das Ausbleiben demokratischer Kontrolle führten zur systematischen Entrechtung der Betroffenen, warnt etwa Pro Asyl. Auch die EU-Agentur für Grundrechte sieht die Idee der Return Hubs kritisch. Sie mahnte in der Vergangenheit "schwerwiegende Risiken für die Grundrechte" beim Betrieb solcher Rückführungszentren an. Deshalb müssten "unabhängige und wirksame Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechte" in Abkommen mit Drittstaaten sichergestellt werden.