Die nichtbinäre Antifaschist*in wurde in Ungarn in erster Instanz verurteilt – nach einem Verfahren, das massive rechtsstaatliche Mängel aufweist. Der Fall Maja T. zeigt, wie brüchig der Rechtsschutz in der EU insgesamt geworden ist
Nach der Urteilsverkündung sprach Maja T.s Vater, Wolfram Jarosch, von einem politischen Schauprozess. Das Verfahren war tatsächlich auf zahlreichen Ebenen keines Rechtsstaats würdig. Vielmehr wurde an einer nichtbinären Antifaschist*in ein öffentliches Exempel statuiert – durch das Orbán-Regime, aber auch mithilfe der deutschen Behörden. Denn dass Maja T. überhaupt an Ungarn ausgeliefert wurde, ist ein Skandal.
Wie die deutsche Polizei Maja T. nach Ungarn entführte