Wundversorgung: Übergangsfrist verlängert (Apotheke-Adhoc)
Die Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ wurde verlängert. Die Produkte können noch bis zum 2. März 2025 abgegeben werden, wie der GKV-Spitzenverband erklärt. Verbandmittel werden in drei Kategorien eingeteilt: Verbandmittel