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Augen-OP im Türkei-Urlaub - Kein Notfall: Kasse muss Privat-Arzt nicht zahlen

Eine Patientin (58) aus Niedersachsen ließ sich ihre Augenerkrankung in einer türkischen Privatklinik behandeln. Weil es sich um keinen Notfall handelte, muss sie die Kosten selbst tragen (Symbolfoto) Eine Frau aus Diepholz (Niedersachsen) verklagte ihre Kasse auf Kostenrückerstattung. 
Foto: dpa Picture-Alliance/ Marijan Murat

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