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Spaltenböden: Wird ein Schweineleben jetzt besser?

Knalleffekt in Sachen Spaltbodenhaltung: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Montag die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung aufgehoben. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, hielt das Höchstgericht fest. Ob nun das Leben als Schwein in Österreich früher besser wird, ist aber noch fraglich.

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