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E-Rezept: Arztbezeichnung ist Retaxgrund (Pharmazeutische Zeitung)

Die fehlende Berufsbezeichnung auf dem E-Rezept kann für Apotheken zur Retax-Falle werden. Denn gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) muss diese zwingend angegeben sein. Und eine Heilung ist bei E-Rezepten nicht möglich,

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