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Empfehlung des DAV: E-Rezept: Was tun bei unklarer oder fehlender Berufsbezeichnung? (Deutsche Apotheker Zeitung)

Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung ist auf Verschreibungen die Berufsbezeichnung der verschreibenden Person anzugeben. Fehlt diese oder ist sie unklar, kann dies bei herkömmlichen Rezepten behoben werden, bei E-Rezepten aber nicht. Aufgrund

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