Zuzahlung beim E-Rezept ändern (Apotheke-Adhoc) 09.01.2024 10:27 Press24.net Ich bin doch befreit – den Satz hören Apotheken immer wieder. Im Januar heißt es einmal mehr: Augen auf. Denn der Zuzahlungsstatus aus dem alten Jahr gilt nicht mehr – auch nicht, wenn das Rezept im Dezember ausgestellt wurde und die Einlösefrist