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Zuzahlung beim E-Rezept ändern (Apotheke-Adhoc)

Ich bin doch befreit – den Satz hören Apotheken immer wieder. Im Januar heißt es einmal mehr: Augen auf. Denn der Zuzahlungsstatus aus dem alten Jahr gilt nicht mehr – auch nicht, wenn das Rezept im Dezember ausgestellt wurde und die Einlösefrist

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