Berliner Gericht entscheidet: Wodka auf Klassenfahrt – Mutter muss Rückfahrt zahlen
Weil ihr Sohn während einer Klassenfahrt unerlaubt Alkohol gekauft hat, muss eine Berliner Mutter die Kosten für seine vorzeitige Rückreise tragen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht.