Demonstranten provozieren erneut mit «From the river to the sea»-Parole – doch die Basler Staatsanwaltschaft will von einem Strafverfahren nichts wissen
Möglicherweise antisemitisch, aber nicht strafbar: So lässt sich ein Entscheid der Basler Staatsanwaltschaft zusammenfassen. Sie will nicht gegen die israelfeindlichen Parolen vorgehen.