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Demonstranten provozieren erneut mit «From the river to the sea»-Parole – doch die Basler Staatsanwaltschaft will von einem Strafverfahren nichts wissen

Möglicherweise antisemitisch, aber nicht strafbar: So lässt sich ein Entscheid der Basler Staatsanwaltschaft zusammenfassen. Sie will nicht gegen die israelfeindlichen Parolen vorgehen.

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