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Geld zurück?: Bahn: Wann gibt es bei Winterwetter noch Entschädigungen? (Kölner Stadt-Anzeiger)

Starker Schneefall und Eisregen: Können Bahnunternehmen nachweisen, dass „extreme Witterungsbedingungen“ geherrscht haben, müssten sie laut den zugrundeliegenden EU-Regeln keine Entschädigungen zahlen. Copyright: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn Schneefall

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