Migration: Bundestag beschließt Gesetz für schnellere Einbürgerungen
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Schnellere Einbürgerung für Menschen mit „besonderen Integrationsleistungen“: Der Bundestag hat eine Gesetzesreform verabschiedet, wonach Menschen schon nach fünf statt acht Jahren eingebürgert werden können. Eine Neuerung gibt es auch bei der zweiten Staatsbürgerschaft.