Migration: Bundestag beschließt Gesetz für schnellere Einbürgerungen
Schnellere Einbürgerung für Menschen mit „besonderen Integrationsleistungen“: Der Bundestag hat eine Gesetzesreform verabschiedet, wonach Menschen schon nach fünf statt acht Jahren eingebürgert werden können. Eine Neuerung gibt es auch bei der zweiten Staatsbürgerschaft.