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Entscheidung in letzter Instanz: Verein muss Erbbaurecht für Moschee-Grundstück zurückgeben

Der Verein für Kultur, Bildung und Integration schließt im Jahr 2014 mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen einen Erbbaurechtsvertrag für den Bau einer Moschee ab. Weil der erste Bauabschnitt nach vier Jahren noch nicht abgeschlossen ist, ziehen die Parteien vor Gericht. Nun entscheidet der BGH.

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