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Urteil: Grundstückseigentümer müssen Schnee selbst räumen, wenn beauftragte Fachfirma nicht kommt

Mdr.de 
Bei Schnee oder Glätte müssen Grundstückseigentümer der Räum- und Streupflicht selbst nachkommen, wenn ein eigentlich damit beauftragtes Unternehmen es nicht tut. Passiert ein Unfall, ist letzlich der Eigentümer Schuld.

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