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Kurzes Kennzeichen: Wer ein kleines Nummernschild bekommen darf

Kurzes Kennzeichen: Wer ein kleines Nummernschild bekommen darf

An manchen Autos können kleinere Nummernschilder angebracht werden, als in Deutschland üblich sind. Aber nicht jeder hat einen Anspruch darauf.Manchmal sieht es an einem Auto einfach besser aus: ein kleines beziehungsweise kurzes Nummernschild. Doch reichen diese Gründe oder die Verfügbarkeit besserer Montagerahmen für die Genehmigung eines kleineren, zweizeiligen Nummernschildes aus? Die Realität ist komplexer.In der Regel werden die herkömmlichen, einzeiligen und mit Ziffern und Buchstaben beschrifteten Kfz-Kennzeichen vergeben. Sie haben eine maximale Breite von 52 Zentimetern und sind höchstens 11 Zentimeter hoch. Zweizeilige Kennzeichen haben in der Regel eine maximale Größe von 34 x 20 Zentimetern. Wann sind die kürzeren Versionen erlaubt?Das sind die Voraussetzungen für kurze NummernschilderVerfügbarer Platz: Wenn Kennzeichen in einer normalen Standardgröße an Ihr Auto passen, genehmigen die Behörden in der Regel kein kurzes oder zweizeiliges Kennzeichen. Falls Sie dennoch darauf beharren, kann die Zulassungsbehörde auch ein Gutachten verlangen, schreibt der ADAC.Keine Engschrift möglich: Ist der Platz für ein normal breites Kennzeichen nicht vorhanden – zum Beispiel bei einigen aus den USA importierten Fahrzeugen –, dann wird in vielen Fällen zunächst versucht, das Problem mit sogenannter Engschrift zu lösen. Diese ist schmaler als die normalen Buchstaben und kann auch mit der sogenannten Mittelschrift kombiniert werden. Wenn dies möglich ist, wird kein kurzes Kennzeichen genehmigt.Keine baulichen Veränderungen möglich oder nicht finanziell vertretbar: Bei manchen Autos ist es möglich, mit kleinen Veränderungen Platz für ein Normalkennzeichen zu schaffen. Ist dies (anhand eines Gutachtens nachgewiesen) nicht möglich oder überschreiten die Umbaukosten fünf bis zehn Prozent des aktuellen Fahrzeugwertes, sind kurze Kennzeichen erlaubt.Fahrzeugalter: Häufig machen die Ämter auch Unterschiede zwischen einem Oldtimer und einem neueren Fahrzeug. Denn insbesondere bei Fahrzeugen mit dem H-Kennzeichen (das H steht für "historisches Fahrzeug") schlägt zu Buche, dass es sich bei diesen Autos um ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handelt, an dem keine Änderungen vorgenommen werden dürfen. Hier lesen Sie alles Wichtige über das H-Kennzeichen.Ästhetik ist kein ausreichendes ArgumentRein ästhetische Argumente zählen nicht. Das beweist auch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Az.: 11 ZB 22.2525): In dem Verfahren ging es um einen Mann, der ein US-amerikanisches Automodell zulassen wollte. Für diesen Dodge Magnum SRT 8 beantragte er bei seiner Zulassungsstelle ein kleineres, zweizeiliges Nummernschild.Seine Begründung: Das passe in den eigentlich dafür vorgesehenen Rahmen zur Befestigung und die ästhetische Wirkung sei besser. Die Zulassungsstelle lehnte den Antrag aber ab, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Behörde recht. Wenn technische Möglichkeiten die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens erlauben, gibt es demnach keine Gründe für die Ausnahmegenehmigung kleinerer Schilder.

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