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Narkosemittel nicht vertragen: Arzt nach Tod bei Schönheits-OP vor Gericht

Narkosemittel nicht vertragen: Arzt nach Tod bei Schönheits-OP vor Gericht

Allergische Reaktion auf Propofol: Im Prozess gegen den Arzt geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Patientin das Narkosemittel nicht vertrug.

Der Facharzt für Gynäkologie hatte seine Patientin in einer Hausarztpraxis in Frankfurt operiert. Er sagt, er könne sich das Geschehen nicht erklären. Der Ehemann spricht von einem „zerstörten Leben“.

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