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Steuervorteil nutzen: Pflegende Angehörige können Pauschbetrag geltend machen (Kölner Stadt-Anzeiger)

Wer pflegebedürftige Angehörige betreut, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung beantragen. Copyright: Mascha Brichta/dpa-tmn Bis zu 1800 Euro - um so viel Geld werden Freunde und Angehörige von Pflegebedürftigen steuerlich

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