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Landtagspräsidium kann künftig Ordnungsgelder verhängen (RTL)

Landtagsabgeordnete, die die Würde des nordrhein-westfälischen Parlaments erheblich verletzen, müssen nun mit Geldstrafen rechnen. Künftig kann der Landtagspräsident Ordnungsgelder in Höhe von 1000 Euro, in Wiederholungsfällen auch von 2000 Euro

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