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Kündigung im öffentlichen Dienst: Beschäftigungsdauer entscheidet über Fristen (Merkur)

In vielen Berufssparten ist die Kündigungsfrist gesetzlich geregelt. Im öffentlichen Dienst richtet sie sich nach der Beschäftigungszeit. Auch wenn die Zahlen rückläufig sind, arbeiten noch immer knapp fünf Millionen Deutsche im öffentlichen Dienst.

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