Korruptionsprofite: Millionen aus den ärmsten Ländern fließen in die Schweizer Staatskasse
Verbrechen scheinen sich in der Schweiz – zumindest für die Schweiz – finanziell auszuzahlen, wie der Tagesanzeiger berichtet. In den letzten Jahren flossen Hunderte Millionen Schweizer Franken aus internationalen Korruptionsfällen in die Schweizer Staatskasse. Zwischen 2018 und 2022 wurden mehr als 437 Millionen Schweizer Franken (SFr) in Form von Geldern bei Straf- oder Rechtshilfeverfahren eingezogen. Im Vergleich zu den vorangegangenen fünf Jahren, in denen "nur" etwa 63 Millionen SFr eingezogen wurden, stellt dies eine beunruhigende Steigerung dar. Der Hauptgrund für diesen drastischen Anstieg liegt vor allem in der Zunahme großer Wirtschaftsstrafverfahren.
Die Brisanz dieser Zahlen wird offenkundig, wenn man bedenkt, dass der Großteil der eingezogenen Summen ursprünglich aus Verbrechen im Ausland stammt, wie der Tagesanzeiger weiter anmerkt. Denn das bedeutet, dass jene Gelder, die von korrupten Beamten oder kriminellen Geschäftsleuten weltweit gestohlen wurden und auf Schweizer Banken landen, letztendlich der Schweizer Bevölkerung zugutekommen. Ein besonders eklatantes Beispiel sind gestohlene Gelder aus Venezuela, wo mehr als 90 Prozent der Bevölkerung als arm gelten.
Die zweifache Benachteiligung der Bevölkerung in armen Ländern zeigt sich auch in Fällen, in denen Schweizer Unternehmen in ärmeren Ländern mittels Bestechung profitable Geschäfte abschließen. Falls diese Unternehmen in der Schweiz irgendwann tatsächlich wegen Korruption verurteilt werden, fließen die Strafzahlungen oder konfiszierten Gewinne selbstverständlich ebenfalls in die Schweizer Bundeskasse. So wird nicht nur bei der Ausbeutung von Geldern oder Bodenschätzen in ärmeren Ländern Schaden angerichtet, sondern letztendlich auch bei der Zuweisung dieser Gelder nach Abschluss der Justizermittlungen in Staatshaushalt der Eidgenossenschaft.
Trotz fehlender Verurteilungen in diesen abgeschlossenen Verfahren konnte die Staatsanwaltschaft insgesamt rund 13,5 Millionen Franken einziehen. In den Einstellungsverfügungen wird als Begründung angeführt, dass dieses Geld "ursprünglich aus Straftaten" stamme. Die früheren "Besitzer" der Gelder, die dann straffrei blieben, haben dies akzeptiert, wie die Recherchen vom Schweizer Tagesanzeiger aufzeigten.
Neben dem Bund profitieren auch die Schweizer Kantone von diesen eingezogenen Geldern, die nach einem bestimmten Schlüssel unter ihnen aufgeteilt werden. In Zürich betrugen die Einnahmen aus eingezogenen Geldern zwischen 2018 und 2022 rund 32 Millionen Schweizer Franken.
Zwar gibt es durchaus Mechanismen, um eingezogene Gelder in die Herkunftsländer zurückzuzahlen, jedoch sind diese Verfahren an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Bundesrat wurde bereits seit 2019 aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um eine leichtere Rückführung zu ermöglichen. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten bestätigte, dass ein entsprechender Bericht voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2024 dem Bundesrat vorgelegt werde. Es bleibt abzuwarten, ob diese möglichen Änderungen die umstrittene Praxis beeinflussen und den heiklen Sonderposten "eingezogene Vermögenswerte" in der Schweizer Staatskasse verkleinern werden.
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