2450 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm
Das DFB-Sportgericht belegt den SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro.