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ÖPNV-Streik: Haben Pendler Anspruch auf Entschädigung? (BZ Berlin)

ÖPNV-Streik auch in Berlin und Brandenburg Foto: dpa Fährt der Linienbus, die Straßenbahn, die U-Bahn oder das Sammel-Taxi wegen eines Warnstreiks nicht, haben Betroffene keinen Anspruch auf Entschädigung. Damit stehen sie anders dar als bei

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