Berliner Verwaltungsgericht: Ausschluss von Klassenfahrt nach Gewalt gegen Mitschüler ist zulässig
Eine Mutter und ihr Sohn, der einen Mitschüler geschlagen hatte, sind der Meinung, der Ausschluss von einer Klassenfahrt sei unverhältnismäßig. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht dies anders - der Junge darf nicht mitfahren.