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Kölner Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als „gesichert extremistisch“ einstufen

Kölner Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als „gesichert extremistisch“ einstufen

Der Verfassungsschutz sieht die Junge Alternative seit dem vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten – und scheiterten jetzt vor Gericht.

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