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Gesichert rechtsextrem: Ist ein Verbot der "Jungen Alternative" möglich?

Der Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen. Was bedeutet das für ein mögliches Verbotsverfahren? Von Kolja Schwartz.

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