Gesichert rechtsextrem: Ist ein Verbot der "Jungen Alternative" möglich?
Der Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen. Was bedeutet das für ein mögliches Verbotsverfahren? Von Kolja Schwartz.