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Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistische Bestrebung einstufen

Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistische Bestrebung einstufen

Kundgebung der Jungen Alternative in Apolda (Archivbild)

Das Gericht lehnt den Antrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab. Damit darf der Verfassungsschutz die Junge Alternative als extremistisch einordnen.

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