AfD: Beschluss: AfD-Jugend gesichert extremistische Bestrebung
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation als gesichert extremistisch einstufen. Eine Klage der AfD wurde abgelehnt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation als gesichert extremistisch einstufen. Eine Klage der AfD wurde abgelehnt.