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Verfassungsschutz darf Junge Alternative als extremistisch einstufen (MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage der AfD gegen ein

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