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Gericht über AfD-Jugend: Verfassungsschutz darf Junge Alternative als gesichert extremistisch einstufen

Der Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistisch bewerten. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln agiert die Junge Alternative gegen das Demokratieprinzip. Im Hessischen Landtag sitzen vier Mitglieder der Organisation. [mehr]

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