Finanzamt will Künstler für Auszeichnung zur Kasse bitten, jetzt folgt das Gerichtsurteil
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Der Kunstpreis der "Leipziger Volkszeitung" ist kein Einkommen - und ein Künstler muss auf das Preisgeld von 10.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen.
Der Kunstpreis der "Leipziger Volkszeitung" ist kein Einkommen - und ein Künstler muss auf das Preisgeld von 10.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen.