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Finanzamt will Künstler für Auszeichnung zur Kasse bitten, jetzt folgt das Gerichtsurteil (TAG24)

Leipzig - Der Kunstpreis der " Leipziger Volkszeitung" ist kein Einkommen - und ein Künstler muss auf das Preisgeld von 10.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen. Das hat das Sächsische Finanzgericht in einem am heutigen Dienstag veröffentlichten

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